|
Das IEV Webportal dient der Verwaltung von Kläranlagen.- und
Indirekteinleiterinformationen. Die Daten können über das Internet mit einem
Webbrowser verwalten werden |
|
|
|
Gemäß § 6 Abs. 1 der Indirekteinleiterverordnung BGBl.II Nr.
222/1998 ist jeder Kanalisationsunternehmer verpflichtet, ein Verzeichnis
seiner ihm mitgeteilten Indirekteinleiter zu führen (Indirekteinleiterkataster)
und dieses Verzeichnis in jährlichen bzw. dreijährlichen Abständen zu
aktualisieren. Darüber ist gemäß § 6 Abs. 2 und 3 regelmäßig der
Wasserrechtsbehörde zu berichten!
|
|
|
|
Mit Hilfe des IEV Portals können Sie die Indirekteinleiter einfach
erfassen und verwalten. |
|
|
|
Aktuelle
Preisliste
|
|
|
|
Weitere Informationen erhalten direkt bei den zuständigen Ansprechpersonen.
|